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Homeoffice Regelungen: Das musst du beachten 

Autor:  Michael Weissmann

Michael Weissmann ist Geschäftsführer der Weissmann GmbH und erfahrener Experte für moderne Büro- und Arbeitswelten.

Homeoffice regelung

(Lesezeit: 5 min.)

Homeoffice Regelungen – Voraussetzungen, Rechte und Pflichten 

Homeoffice ist kein neuer Trend, sondern schon länger bekannt. Doch seit der Corona-Krise eines der Hauptthemen, mit denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschäftigen (müssen). Für einige Unternehmen hat das Arbeiten von zu Hause auch vor der Pandemie zur Normalität gehört. Aber nicht für alle; denn für viele Unternehmen stellt das Homeoffice eine ungewohnte Arbeitsform und somit eine Herausforderung der Homeoffice Regelungen dar.

Wie sieht es mit Homeoffice Regelung Arbeitsvertrag aus? Was musst du bezüglich Datenschutzes im Homeoffice beachten? Welche Rechte und Pflichten gelten? All diese Fragen und weitere werden wir für dich im folgenden Artikel erläutern.

Homeoffice Regelung Arbeitsvertrag: Wie sieht es arbeitsrechtlich aus? 

Darf der Arbeitnehmer einfach beschließen von zuhause aus zu arbeiten? Nein, denn wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, hat der Arbeitnehmer kein Recht dazu. Das Gleiche gilt allerdings auch für den Arbeitgeber; solange nichts vertraglich festgehalten wurde, darf der Arbeitgeber nicht vom Arbeitnehmer verlangen, dass er seiner Tätigkeit im Homeoffice nachgeht. 

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Denn nicht jeder hat die Möglichkeit von zuhause aus arbeiten zu können: hat der Arbeitnehmer vielleicht Kinder zuhause, oder keine passende Räumlichkeit für das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden. 

Natürlich können temporäre Sonderregelungen wie zu Zeiten von Covid-19 die ganze Sache anders aussehen lassen. Beispielweise gilt hier: Der Arbeitgeber ist verpflichtet Homeoffice anzubieten. Der Arbeitnehmer muss annehmen, wenn er kann. Pro Person müssen 10m2zur Verfügung stehen. In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. 

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Doch allgemein gilt:

Um im Homeoffice zu arbeiten, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vereinbarungen der Teleheimarbeit deutlich und schriftlich festlegen, die als Ergänzung zum Arbeitsvertrag dazu kommt. 

Welche Pflichten gelten im Homeoffice?

Der Begriff Teleheimarbeit, welches auch als Synonym für das Homeoffice verwendet wird, ist in der Arbeitsstättenverordnung genau geregelt. Teleheimarbeit ist somit die Verlegung des Arbeitsplatzes in die eigenen vier Wände, auf Dauer oder für eine festgelegte Zeit. Der Arbeitgeber muss hierbei die Kosten für die Einrichtung zahlen (Schreibtisch, Stuhl, technische Ausstattung). 

Wenn hin und wieder mal von zuhause aus gearbeitet wird, spricht man von Homeoffice. Wird aber das Homeoffice zum Dauerzustand, treten hier die Teleheimarbeit Regelungen in Kraft. 

Die wesentlichsten Pflichten beider Parteien zusammengefasst: 

Pflichten Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber muss alle Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die für einen Bildschirmarbeitsplatz notwendig sind. 

Der Arbeitgeber ist auch im Homeoffice für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich, sowie für den Datenschutz. 

Das Mobiliar stellt der Arbeitgeber zur Verfügung. Hier gilt zu beachten, dass der Stuhl bzw. Schreibtisch keine schlechte Sitzhaltung auslösen darf. Dies gilt sonst als Gefährdung. 

Homeoffice einrichten

In unserem weiteren Artikel  "Homeoffice: Das musst du beachten", erläutern wir dir unter anderem wie du dein Homeoffice effizient einrichtest. 

Pflichten Arbeitnehmer:

Der Arbeitnehmer muss während der vorgesehenen Arbeitszeit erreichbar sein

Auch im Homeoffice muss der Arbeitnehmer optimale Leistung erbringen und ist verpflichtet gewissenhaft seiner Tätigkeit nachzugehen. 

Dokumente, die für außenstehende nicht zugänglich sein sollten, müssen entsprechend aufbewahrt werden. Beispielsweise in einem abschließbaren Schrank.







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Datenschutz im Homeoffice

Der Datenschutz bzw. Datensicherheit spielen auch im Homeoffice eine wichtige Rolle. Daher sollte der Punkt Datenschutz die erste Frage sein, mit der man sich bezüglich Homeoffice beschäftigt. 

Wenn man mit Daten arbeitet, genauer gesagt personenbezogene Daten verarbeitet, muss man diese schützen. Ohne die Einhaltung werden europäische und nationale Gesetze verletzt, die zu Bußgeldern in Million Höhe führen können.

Selbst der Partner daheim darf nicht mal versehentlich einen Blick in personenbezogene Daten werfen. Daher muss von Anfang an gemeinsam mit dem Arbeitgeber besprochen werden, wie man die Voraussetzungen erfüllen kann. 

Hierfür empfehlen wir beispielsweise abschließbare Schränke, die der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zur Verfügung stellen muss. Auch der Arbeits-Laptop darf nur vom Arbeitnehmer benutzt werden und sollte nur über VPN ins Internet gehen. 

Der Arbeitgeber haftet auch für den Homeoffice Datenschutz.

Wie sieht es mit der Unfallversicherung im Homeoffice aus? 

Auch im Homeoffice unterliegt der Arbeitnehmer der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt; alle Tätigkeiten die dienstlich sind, oder auch der Weg zum Kunden sind versichert. 

Anders als bei der Unfallversicherung im Büro, gilt die Unfallversicherung nicht, wenn Sie beim Gang zur Toilette oder beim Kaffee holen ungünstig stolpern. 

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Homeoffice Regelung Steuer

Die Heimarbeit kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden eingerichtet ist. Allerdings gibt es ganz genaue Vorschriften wann ein Zimmer als Arbeitszimmer gilt. 

Doch aufgrund der aktuellen Lage, dürfen Arbeitnehmer pro Arbeitstag (maximal 120 Arbeitstage) fünf Euro von der Steuer absetzen, insgesamt also bis zu 600 €. Die Homeoffice-Pauschale zählt aber zu den Werbungskosten. Nur wer mit Werbungskosten und Homeoffice-Pauschale über 1000 € kommt, kann davon profitieren. Für alle anderen ist diese Maßnahme nicht nützlich.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer die Option, Arbeitsmittel im Homeoffice als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend zu machen. 

Fazit: Rechtliche Grundlagen beachten und auf der sicheren Seite sein

Um eine optimale Basis für produktives Arbeiten von zuhause aus zu schaffen, ist es bedeutsam, dass die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen im Vorfeld geklärt werden. So können sich Arbeitnehmer gezielt der Arbeit widmen und zugleich den Homeoffice Regelungen gerecht werden. 

Ganz wichtig ist es, dass Unternehmen die Punkte bezüglich der dsvgo (Datenschutz-Grundverordnung) klären, um auch während der Telearbeit auf der sicheren Seite zu sein. 

Vereinbarungen und Abmachungen zwischen Unternehmen und Mitarbeiter sollten schriftlich festgehalten werden. 

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